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Home » Überbrückungshilfe 3 Plus – Förderung für Digitalisierung, IT/EDV und Luftreiniger

Überbrückungshilfe III Plus erneut verlängert

Entdecke umfassende

Fördermöglichkeiten

Die Corona-Überbrückungshilfe III bietet Unternehmen und Selbstständigen umfassende Fördermöglichkeiten. Neben den bekannten Subventionen zu betrieblichen Fixkosten werden auch Investitionen für mobile Luftreiniger, Digitalisierung sowie IT/EDV Hardware gefördert. Die Hilfen wurden nun unter dem Name Überbrückungshilfe III Plus wurde erneut bis Dezember 2021 verlängert.

Fördermöglichkeiten zur Corona Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III im Video erklärt

Bin ich antragsberechtigt?

Um einen Antrag zu stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% vorliegen. (Bsp.: Förderung wird für eine Rechnung im April 2021 beantragt. Umsatzeinbruch von April 2021 muss im Vergleich zum April 2019 bei mindestens 30% liegen)

Ein Unternehmen ist erst dann antragsberechtigt, wenn zum 31.12.2020 mindestens ein Beschäftigter angestellt ist (unabhängig von der Stundenzahl). Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (Gbr) und Unternehmen anderer Rechtsformen ohne weitere Beschäftigte (neben den Inhabern), muss mindestens ein Gesellschafter im Haupterwerb für das Unternehmen tätig sein. Gleiches gilt für Ein-Personen-GmbH und Ein-Personen-GmbH & Co.KG, deren einziger Beschäftigter der Anteilsinhaber als sozialversicherungsfreier Geschäftsführer ist.

Explizit nicht antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

  • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden
  • Unternehmen, ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz
  • Unternehmen, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben
  • Unternehmen, die erst nach dem 30. April 2020 gegründet wurden
  • Öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen mit mehr als 750 Mio. Euro Jahresumsatz im Jahr 2020
  • Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Investition in Digitalisierung

Als Investitionen in Digitalisierung gelten neben der Aufrüstung von IT/EDV-Hardware auch Projekte zur Digitalisierung von Kundenkontakt. Material für Video Konferenzsysteme und Live Streaming Set-Ups ist damit ebenfalls eingeschlossen.

Diese Anschaffungskosten sind einmalig bis zu 20.000 € förderfähig. Voraussetzung dafür ist, dass das Material zum Zeitpunkt der Schlussrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der dafür erhaltenen Förderung fällig.

Investition in Hygienemaßnahmen

Anschaffung mobiler Luftreiniger mit HEPA Filter oder UVC-Licht werden mit bis zu 1.500.000 € pro Monat gefördert.

×

Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige oder selbständige Angehörige der freien Berufe können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen.

Erstattet werden:

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019). Junge Unternehmen können andere Umsatzzahlen heranziehen.

Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30 % gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe III für den jeweiligen Fördermonat.

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet worden sind, Soloselbstständige oder selbständige Angehörige der freien Berufe, die ihre selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 in Ansatz bringen. Alternativ können diese Unternehmen bei der Ermittlung des notwendigen Referenzumsatzes auf den monatlichen Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes 2020, der bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" angegeben wurde, abstellen. Für sie gilt eine maximale Höhe der Überbrückungshilfe von insgesamt 1.800.000 Euro.

Für welchen Zeitraum können Förderungen beantragt werden?

Betriebliche Fixkosten

Bis zum 31. Dezember 2021 können Erstanträge und Änderungsanträge gestellt werden. Generell ist eine Antragstellung nur einmal möglich. Unternehmen die bereits einen Antrag für Überbrückungshilfe III in einer der vorherigen Phasen gestellt haben (Januar bis September), können die Fördermonate Oktober bis Dezember mit einem Änderungsantrag ergänzend beantragen.

Investition in Digitalisierung

Abweichend davon kann für die Förderung von Investitionen in Digitalisierung nur einmalig eine Subvention von bis zu 10.000€ (früher 20.000€) beantragt werden.

Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag muss zwingend von einem prüfenden Dritten über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder eingereicht werden. Als prüfende Dritte gelten bspw. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte.

Neben allgemeinen Angaben werden folgenden Daten zur Antragstellung benötigt:

  • Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes in dem/den Fördermonat(en) im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 sowie Vergleich mit den Vergleichsmonaten.
  • Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.

Der prüfende Dritte prüft dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben und berät den Antragstellenden bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.

Maximal eine Antragstellung möglich

Bei der Überbrückungshilfe III ist maximal eine Antragstellung möglich. Dies bedeutet, dass nicht monatlich Anträge eingereicht werden können, sondern ausschließlich ein Antrag gestellt werden kann, der im Bedarfsfall durch einen Änderungsantrag ergänzt werden kann.

Es ist daher ratsam einen Antrag über die vollen acht Fördermonate (November 2020 bis Juni 2021) zu stellen.

Erhalte ich einen Eigenkapitalzuschuss?

Für alle Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III ein Eigenkapitalzuschuss gewährt.

Dieser beträgt bis zu 40% des Betrags den ein Unternehmen für förderfähige Fixkosten erstattet bekommt. Investitionen in Luftreiniger sind dabei inbegriffen, nicht jedoch Investitionen in Digitalisierung und IT / EDV - Hardware.

Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat.

Beispiele für Investitionen in Digitalisierung

  • Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service Angebote (Kamera, Mikrofon, etc.)
  • Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind
  • Lizenzen für Videokonferenzsystem
  • Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
  • Eintrittskosten bei großen Plattformen
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
  • Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Investitionen digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
  • Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
  • Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z. B. "am Tisch per Handy ordern"
  • Entwicklung oder Anpassung App für Kundenregistrierung


Um einen Antrag zu stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% vorliegen. (Bsp.: Förderung wird für eine Rechnung im April 2021 beantragt. Umsatzeinbruch von April 2021 muss im Vergleich zum April 2019 bei mindestens 30% liegen)

Ein Unternehmen ist erst dann antragsberechtigt, wenn zum 31.12.2020 mindestens ein Beschäftigter angestellt ist (unabhängig von der Stundenzahl). Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (Gbr) und Unternehmen anderer Rechtsformen ohne weitere Beschäftigte (neben den Inhabern), muss mindestens ein Gesellschafter im Haupterwerb für das Unternehmen tätig sein. Gleiches gilt für Ein-Personen-GmbH und Ein-Personen-GmbH & Co.KG, deren einziger Beschäftigter der Anteilsinhaber als sozialversicherungsfreier Geschäftsführer ist.

Explizit nicht antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

  • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden
  • Unternehmen, ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz
  • Unternehmen, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben
  • Unternehmen, die erst nach dem 30. April 2020 gegründet wurden
  • Öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen mit mehr als 750 Mio. Euro Jahresumsatz im Jahr 2020
  • Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb

Investition in Digitalisierung

Als Investitionen in Digitalisierung gelten neben der Aufrüstung von IT/EDV-Hardware auch Projekte zur Digitalisierung von Kundenkontakt. Material für Video Konferenzsysteme und Live Streaming Set-Ups ist damit ebenfalls eingeschlossen.

Diese Anschaffungskosten sind einmalig bis zu 20.000 € förderfähig. Voraussetzung dafür ist, dass das Material zum Zeitpunkt der Schlussrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der dafür erhaltenen Förderung fällig.

Investition in Hygienemaßnahmen

Anschaffung mobiler Luftreiniger mit HEPA Filter oder UVC-Licht werden mit bis zu 1.500.000 € pro Monat gefördert.

×

Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige oder selbständige Angehörige der freien Berufe können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen.

Erstattet werden:

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019). Junge Unternehmen können andere Umsatzzahlen heranziehen.

Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30 % gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe III für den jeweiligen Fördermonat.

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet worden sind, Soloselbstständige oder selbständige Angehörige der freien Berufe, die ihre selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 in Ansatz bringen. Alternativ können diese Unternehmen bei der Ermittlung des notwendigen Referenzumsatzes auf den monatlichen Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes 2020, der bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" angegeben wurde, abstellen. Für sie gilt eine maximale Höhe der Überbrückungshilfe von insgesamt 1.800.000 Euro.


Betriebliche Fixkosten

Für betriebliche Fixkosten und Investitionen in mobile Luftreiniger können Förderungen für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Zu beachten ist dabei, dass für jede Antragstellerin bzw. Antragsteller maximal eine Antragstellung möglich ist. Diese kann durch einen Änderungsantrag ergänzt werden.

Es ist daher sinnvoll, einen Antrag über die vollen acht Fördermonate zu stellen, insofern eine Antragsberechtigung für die jeweiligen Monate vorliegt.

Investition in Digitalisierung

Abweichend dafür kann für die Förderung von Investitionen in Digitalisierung nur einmalig eine Subvention von bis zu 20.000€ beantragt werden.


Der Antrag muss zwingend von einem prüfenden Dritten über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder eingereicht werden. Als prüfende Dritte gelten bspw. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte.

Neben allgemeinen Angaben werden folgenden Daten zur Antragstellung benötigt:

  • Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes in dem/den Fördermonat(en) im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 sowie Vergleich mit den Vergleichsmonaten.
  • Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.

Der prüfende Dritte prüft dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben und berät den Antragstellenden bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.

Maximal eine Antragstellung möglich

Bei der Überbrückungshilfe III ist maximal eine Antragstellung möglich. Dies bedeutet, dass nicht monatlich Anträge eingereicht werden können, sondern ausschließlich ein Antrag gestellt werden kann, der im Bedarfsfall durch einen Änderungsantrag ergänzt werden kann.

Es ist daher ratsam einen Antrag über die vollen acht Fördermonate (November 2020 bis Juni 2021) zu stellen.


Für alle Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III ein Eigenkapitalzuschuss gewährt.

Dieser beträgt bis zu 40% des Betrags den ein Unternehmen für förderfähige Fixkosten erstattet bekommt. Investitionen in Luftreiniger sind dabei inbegriffen, nicht jedoch Investitionen in Digitalisierung und IT / EDV - Hardware.

Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat.


  • Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service Angebote (Kamera, Mikrofon, etc.)
  • Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind
  • Lizenzen für Videokonferenzsystem
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  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
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Investition in Digitalisierung & Hygiene

Das kannst du konkret fördern lassen

Live Streaming

Live Streaming hat sich im letzten Jahr in vielen Bereichen etabliert. Bereits kleinere Fachhändler verlagern ihren Kundenkontakt in die Virtualität und bringen ihre Produkte und Dienstleistungen mittels Livestreams den Kunden näher. Aber auch große Veranstaltungen wie Gottesdienste, Konzerte sowie Messen und Tagungen werden zunehmend digital verwirklicht.

×

Für dein Projekt im Bereich Live-Streaming sind folgende Produkte förderfähig:

  • Videomischer / Switcher
  • Video Kameras
  • Foto- / Video Beleuchtung
  • Live / Web Streaming Solutions
  • Podcasting Equipment
Förderung für Live Streaming Studios mit der Corona Überbrückungshilfe III
Förderung für Videokonferenzen mit der Corona Überbrückungshilfe III

Videokonferenzen

Konferenzen mit Kunden oder Lieferanten können dank Video-Konferenztechnik nun auch problemlos digital durchgeführt werden. Neben Produktpräsentationen können so auch Tagungen durchgeführt werden.

×

Für dein Projekt im Bereich Videokonferenzen sind folgende Produkte förderfähig:

  • Webcams und andere Kameras
  • Konferenztechnik
  • Office Kommunikation

IT/EDV Hardware

Die Digitalisierung von einzelnen Prozessen und ganzen Unternehmensbereichen erfordert eine moderne Netzwerkinfrastruktur. Das reibungslose Zusammenspiel aller beteiligten Komponenten und Geräte ist dabei von hoher Bedeutung.

Förderung für IT/EDV Equipment mit der Corona Überbrückungshilfe III
Förderung für HEPA Luftreiniger mit der Corona Überbrückungshilfe III

Hygiene

Ausgereifte Hygienekonzepte sind seit geraumer Zeit Voraussetzung für Präsenzveranstaltungen. Mobile Luftreiniger spielen dabei eine tragende Rolle, um in geschlossenen Räumen das Infektionsrisiko zu minimieren.

Förderung für Live Streaming Studios mit der Corona Überbrückungshilfe III

Live Streaming

Live Streaming hat sich im letzten Jahr in vielen Bereichen etabliert. Bereits kleinere Fachhändler verlagern ihren Kundenkontakt in die Virtualität und bringen ihre Produkte und Dienstleistungen mittels Livestreams den Kunden näher. Aber auch große Veranstaltungen wie Gottesdienste, Konzerte sowie Messen und Tagungen werden zunehmend digital verwirklicht.

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Für dein Projekt im Bereich Live-Streaming sind folgende Produkte förderfähig:

  • Videomischer / Switcher
  • Video Kameras
  • Foto- / Video Beleuchtung
  • Live / Web Streaming Solutions
  • Podcasting Equipment
Förderung für Videokonferenzen mit der Corona Überbrückungshilfe III

Videokonferenzen

Konferenzen mit Kunden oder Lieferanten können dank Video-Konferenztechnik nun auch problemlos digital durchgeführt werden. Neben Produktpräsentationen können so auch Tagungen durchgeführt werden.

×

Für dein Projekt im Bereich Videokonferenzen sind folgende Produkte förderfähig:

  • Videomischer / Switcher
  • Video Kameras
  • Foto- / Video Beleuchtung
  • Live / Web Streaming Solutions
Förderung für IT/EDV Equipment mit der Corona Überbrückungshilfe III

IT/EDV Hardware

Die Digitalisierung von einzelnen Prozessen und ganzen Unternehmensbereichen erfordert eine moderne Netzwerkinfrastruktur. Das reibungslose Zusammenspiel aller beteiligten Komponenten und Geräte ist dabei von hoher Bedeutung.

Förderung für HEPA Luftreiniger mit der Corona Überbrückungshilfe III

Hygiene

Ausgereifte Hygienekonzepte sind seit geraumer Zeit Voraussetzung für Präsenzveranstaltungen. Mobile Luftreiniger spielen dabei eine tragende Rolle, um in geschlossenen Räumen das Infektionsrisiko zu minimieren.

Offene Fragen?

Hier wird dir geholfen

Corona Überbrückungshilfe III Produktberatung

Produktberatung

Du erreichst unser Sales Team von Mo - Fr von 9:00 - 18:00 Uhr

07345 - 91922
support@huss-licht-ton.de

Corona Überbrückungshilfe III Fragen zur Förderung

Fragen zur Förderung

Für weitere Fragen zur Förderung stehen wir dir zur Seite.

07345 - 91922-41
support@huss-licht-ton.de

Corona Überbrückungshilfe III: Offizielles Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Offizielle Informationen

Die offiziellen Informationen der Ministerien findest du hier:

Übersicht Überbrückungshilfe III
FAQ

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