Überbrückungshilfe III Plus erneut verlängert
Entdecke umfassende
Fördermöglichkeiten
Die Corona-Überbrückungshilfe III bietet Unternehmen und Selbstständigen umfassende Fördermöglichkeiten. Neben den bekannten Subventionen zu betrieblichen Fixkosten werden auch Investitionen für mobile Luftreiniger, Digitalisierung sowie IT/EDV Hardware gefördert. Die Hilfen wurden nun unter dem Name Überbrückungshilfe III Plus wurde erneut bis Dezember 2021 verlängert.

Die Überbrückungshilfe III im Video erklärt
Bin ich antragsberechtigt?
Um einen Antrag zu stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% vorliegen. (Bsp.: Förderung wird für eine Rechnung im April 2021 beantragt. Umsatzeinbruch von April 2021 muss im Vergleich zum April 2019 bei mindestens 30% liegen)
Ein Unternehmen ist erst dann antragsberechtigt, wenn zum 31.12.2020 mindestens ein Beschäftigter angestellt ist (unabhängig von der Stundenzahl). Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (Gbr) und Unternehmen anderer Rechtsformen ohne weitere Beschäftigte (neben den Inhabern), muss mindestens ein Gesellschafter im Haupterwerb für das Unternehmen tätig sein. Gleiches gilt für Ein-Personen-GmbH und Ein-Personen-GmbH & Co.KG, deren einziger Beschäftigter der Anteilsinhaber als sozialversicherungsfreier Geschäftsführer ist.
Explizit nicht antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:
- Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden
- Unternehmen, ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz
- Unternehmen, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben
- Unternehmen, die erst nach dem 30. April 2020 gegründet wurden
- Öffentliche Unternehmen
- Unternehmen mit mehr als 750 Mio. Euro Jahresumsatz im Jahr 2020
- Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb
Was wird in welcher Höhe gefördert?
Investition in Digitalisierung
Als Investitionen in Digitalisierung gelten neben der Aufrüstung von IT/EDV-Hardware auch Projekte zur Digitalisierung von Kundenkontakt. Material für Video Konferenzsysteme und Live Streaming Set-Ups ist damit ebenfalls eingeschlossen.
Diese Anschaffungskosten sind einmalig bis zu 20.000 € förderfähig. Voraussetzung dafür ist, dass das Material zum Zeitpunkt der Schlussrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der dafür erhaltenen Förderung fällig.
Investition in Hygienemaßnahmen
Anschaffung mobiler Luftreiniger mit HEPA Filter oder UVC-Licht werden mit bis zu 1.500.000 € pro Monat gefördert.
Für welchen Zeitraum können Förderungen beantragt werden?
Betriebliche Fixkosten
Bis zum 31. Dezember 2021 können Erstanträge und Änderungsanträge gestellt werden. Generell ist eine Antragstellung nur einmal möglich. Unternehmen die bereits einen Antrag für Überbrückungshilfe III in einer der vorherigen Phasen gestellt haben (Januar bis September), können die Fördermonate Oktober bis Dezember mit einem Änderungsantrag ergänzend beantragen.
Investition in Digitalisierung
Abweichend davon kann für die Förderung von Investitionen in Digitalisierung nur einmalig eine Subvention von bis zu 10.000€ (früher 20.000€) beantragt werden.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag muss zwingend von einem prüfenden Dritten über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder eingereicht werden. Als prüfende Dritte gelten bspw. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte.
Neben allgemeinen Angaben werden folgenden Daten zur Antragstellung benötigt:
- Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes in dem/den Fördermonat(en) im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 sowie Vergleich mit den Vergleichsmonaten.
- Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.
Der prüfende Dritte prüft dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben und berät den Antragstellenden bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.
Maximal eine Antragstellung möglich
Bei der Überbrückungshilfe III ist maximal eine Antragstellung möglich. Dies bedeutet, dass nicht monatlich Anträge eingereicht werden können, sondern ausschließlich ein Antrag gestellt werden kann, der im Bedarfsfall durch einen Änderungsantrag ergänzt werden kann.
Es ist daher ratsam einen Antrag über die vollen acht Fördermonate (November 2020 bis Juni 2021) zu stellen.
Erhalte ich einen Eigenkapitalzuschuss?
Für alle Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III ein Eigenkapitalzuschuss gewährt.
Dieser beträgt bis zu 40% des Betrags den ein Unternehmen für förderfähige Fixkosten erstattet bekommt. Investitionen in Luftreiniger sind dabei inbegriffen, nicht jedoch Investitionen in Digitalisierung und IT / EDV - Hardware.
Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat.
Beispiele für Investitionen in Digitalisierung
- Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service Angebote (Kamera, Mikrofon, etc.)
- Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind
- Lizenzen für Videokonferenzsystem
- Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
- Eintrittskosten bei großen Plattformen
- Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
- Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
- Investitionen digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
- Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
- Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
- Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z. B. "am Tisch per Handy ordern"
- Entwicklung oder Anpassung App für Kundenregistrierung
Um einen Antrag zu stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% vorliegen. (Bsp.: Förderung wird für eine Rechnung im April 2021 beantragt. Umsatzeinbruch von April 2021 muss im Vergleich zum April 2019 bei mindestens 30% liegen)
Ein Unternehmen ist erst dann antragsberechtigt, wenn zum 31.12.2020 mindestens ein Beschäftigter angestellt ist (unabhängig von der Stundenzahl). Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (Gbr) und Unternehmen anderer Rechtsformen ohne weitere Beschäftigte (neben den Inhabern), muss mindestens ein Gesellschafter im Haupterwerb für das Unternehmen tätig sein. Gleiches gilt für Ein-Personen-GmbH und Ein-Personen-GmbH & Co.KG, deren einziger Beschäftigter der Anteilsinhaber als sozialversicherungsfreier Geschäftsführer ist.
Explizit nicht antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:
- Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden
- Unternehmen, ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz
- Unternehmen, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben
- Unternehmen, die erst nach dem 30. April 2020 gegründet wurden
- Öffentliche Unternehmen
- Unternehmen mit mehr als 750 Mio. Euro Jahresumsatz im Jahr 2020
- Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb
Investition in Digitalisierung
Als Investitionen in Digitalisierung gelten neben der Aufrüstung von IT/EDV-Hardware auch Projekte zur Digitalisierung von Kundenkontakt. Material für Video Konferenzsysteme und Live Streaming Set-Ups ist damit ebenfalls eingeschlossen.
Diese Anschaffungskosten sind einmalig bis zu 20.000 € förderfähig. Voraussetzung dafür ist, dass das Material zum Zeitpunkt der Schlussrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der dafür erhaltenen Förderung fällig.
Investition in Hygienemaßnahmen
Anschaffung mobiler Luftreiniger mit HEPA Filter oder UVC-Licht werden mit bis zu 1.500.000 € pro Monat gefördert.
Betriebliche Fixkosten
Für betriebliche Fixkosten und Investitionen in mobile Luftreiniger können Förderungen für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Zu beachten ist dabei, dass für jede Antragstellerin bzw. Antragsteller maximal eine Antragstellung möglich ist. Diese kann durch einen Änderungsantrag ergänzt werden.
Es ist daher sinnvoll, einen Antrag über die vollen acht Fördermonate zu stellen, insofern eine Antragsberechtigung für die jeweiligen Monate vorliegt.
Investition in Digitalisierung
Abweichend dafür kann für die Förderung von Investitionen in Digitalisierung nur einmalig eine Subvention von bis zu 20.000€ beantragt werden.
Der Antrag muss zwingend von einem prüfenden Dritten über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder eingereicht werden. Als prüfende Dritte gelten bspw. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte.
Neben allgemeinen Angaben werden folgenden Daten zur Antragstellung benötigt:
- Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes in dem/den Fördermonat(en) im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 sowie Vergleich mit den Vergleichsmonaten.
- Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.
Der prüfende Dritte prüft dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben und berät den Antragstellenden bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.
Maximal eine Antragstellung möglich
Bei der Überbrückungshilfe III ist maximal eine Antragstellung möglich. Dies bedeutet, dass nicht monatlich Anträge eingereicht werden können, sondern ausschließlich ein Antrag gestellt werden kann, der im Bedarfsfall durch einen Änderungsantrag ergänzt werden kann.
Es ist daher ratsam einen Antrag über die vollen acht Fördermonate (November 2020 bis Juni 2021) zu stellen.
Für alle Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III ein Eigenkapitalzuschuss gewährt.
Dieser beträgt bis zu 40% des Betrags den ein Unternehmen für förderfähige Fixkosten erstattet bekommt. Investitionen in Luftreiniger sind dabei inbegriffen, nicht jedoch Investitionen in Digitalisierung und IT / EDV - Hardware.
Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat.
- Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service Angebote (Kamera, Mikrofon, etc.)
- Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind
- Lizenzen für Videokonferenzsystem
- Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
- Eintrittskosten bei großen Plattformen
- Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
- Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
- Investitionen digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
- Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
- Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
- Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z. B. "am Tisch per Handy ordern"
- Entwicklung oder Anpassung App für Kundenregistrierung
Investition in Digitalisierung & Hygiene
Das kannst du konkret fördern lassen
Live Streaming
Live Streaming hat sich im letzten Jahr in vielen Bereichen etabliert. Bereits kleinere Fachhändler verlagern ihren Kundenkontakt in die Virtualität und bringen ihre Produkte und Dienstleistungen mittels Livestreams den Kunden näher. Aber auch große Veranstaltungen wie Gottesdienste, Konzerte sowie Messen und Tagungen werden zunehmend digital verwirklicht.


Videokonferenzen
Konferenzen mit Kunden oder Lieferanten können dank Video-Konferenztechnik nun auch problemlos digital durchgeführt werden. Neben Produktpräsentationen können so auch Tagungen durchgeführt werden.

Live Streaming
Live Streaming hat sich im letzten Jahr in vielen Bereichen etabliert. Bereits kleinere Fachhändler verlagern ihren Kundenkontakt in die Virtualität und bringen ihre Produkte und Dienstleistungen mittels Livestreams den Kunden näher. Aber auch große Veranstaltungen wie Gottesdienste, Konzerte sowie Messen und Tagungen werden zunehmend digital verwirklicht.

Videokonferenzen
Konferenzen mit Kunden oder Lieferanten können dank Video-Konferenztechnik nun auch problemlos digital durchgeführt werden. Neben Produktpräsentationen können so auch Tagungen durchgeführt werden.

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